Hinweisgeber-Meldesystem

Die Einhaltung unserer Werte und Integrität sind ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur der HERMES PHARMA. Es ist unser Anspruch, unter Einhaltung aller internen und externen Regeln, Richtlinien und Gesetze gesellschaftlich erfolgreich zu sein und die Bedürfnisse unserer Kunden zu erfüllen.

Nur miteinander können wir eine umfassende Compliance gewährleisten und gesetzwidriges Verhalten, Wirtschaftskriminalität und Korruption aufdecken und verhindern. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen bestimmen das Verhältnis zwischen unseren Mitarbeitenden und zu unseren Geschäftspartnern.

Mit Unterstützung des Hinweisgeber-Meldesystems wollen wir unserer Verantwortung jederzeit gerecht werden und etwaiges gesetzwidriges Verhalten (gem. der EU Hinweisgeber Richtlinie und den nationalen Gesetzen) schnellstmöglich aufdecken. Sollten Sie konkrete Hinweise darauf haben, dass wir gegen vom Hinweisgeberschutzgesetz umfassten Rechtsvorschriften verstoßen, bitten wir Sie, diese Informationen mit uns zu teilen und aktiv bei der Untersuchung behilflich zu sein. Dieses Angebot gilt gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Kunden, Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern.

Das Hinweisgeber-Meldesystem von HERMES PHARMA umfasst folgende Gesellschaften:

  • HERMES PHARMA Ges.m.b.H, Österreich
  • HERMES PHARMA GmbH, Deutschland

Bitte teilen Sie uns Ihre Bedenken über unser Hinweisgeber-Meldesystem der Firma LegalTegrity. Eine anonyme Meldung ist über unser internes Meldesystem nicht möglich. Durch technische Sicherheitsmaßnahmen wird die Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation gewährleistet.

Link zu unserem Hinweisgeber-Meldesystem

Welche Inhalte können gemeldet werden?

Gemäß der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wird gewährleistet, dass Hinweise zu den folgenden Themengebieten einen besonderen Schutz des Hinweisgebers begründen können:

  • öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Kerntechnische (nukleare) Sicherheit und Strahlenschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Binnenmarktvorschriften betreffend Körperschaftsteuer
  • Wettbewerbs- und Kartell- und Beihilfenrecht
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten gemäß §§ 302 bis 309 österreichisches Strafgesetzbuch (strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen, wie z. B.  Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilszuwendung, Geschenkannahme)

Bitte beachten Sie, dass „Whistleblowing“ im Sinne der Hinweisgeberschutzes nicht als Denunzieren zu verstehen ist, sondern Wirtschaftskriminalität verhindern soll. Die Meldung von schlechter Arbeitsleistung, Zuspätkommen von Kollegen oder ähnlichem fällt nicht darunter. Derartige Meldungen richten Sie bitte auch zukünftig an Ihren Vorgesetzten.

Wer kann Hinweise abgeben?

Das Hinweisgeber-Meldesystem richtet sich an alle Personen, die in geschäftlicher Verbindung mit HERMES PHARMA stehen. Dies bezieht insbesondere Mitarbeitende und Geschäftspartner mit ein.

Hinweisgeber, die zum Zeitpunkt der Einbringung des Hinweises auf Basis eines durchschnittlichen Allgemeinwissens (ohne juristische Kenntnisse) berechtigterweise davon ausgehen, dass die von ihnen gegebenen Hinweise der Wahrheit entsprechen und in den Geltungsbereich des gesetzlichen Hinweisgeberschutzes fallen, sind gesetzlich ausdrücklich vor arbeitsrechtlichen Benachteiligungen oder sonstiger Druckausübung geschützt. So genannte Vergeltungsmaßnahmen, wie bspw. Kündigung, Versetzung, Mobbing, Diskriminierung, nach einem berechtigten Hinweis sind daher verboten.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht gesetzlich geschützt sind, wenn der von Ihnen gemeldete Hinweis offensichtlich falsch ist oder Rechtsbereiche betrifft, die nicht oben genannt sind. Wissentliche Falschmeldungen können zu Schadenersatzpflichten und/oder strafrechtlicher Verfolgung führen.

Auf welche Wege kann ein Hinweis erbracht werden?

Sie können Hinweise über unser Hinweisgeber-Meldesystem der Firma LegalTegrity abgeben. Dieses ist über folgenden Link verfügbar:

https://app.whistle-report.com/report/73b6175a-ad88-4cf4-841e-3f40c2c46fd3

Hinweise an die interne Meldestelle können nur unter Offenlegung der Identität der hinweisgebenden Person erfolgen. Durch technische Sicherheitsmaßnahmen wird die Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation gewährleistet.

Neben unserem internen Meldesystem besteht auch die Möglichkeit, Hinweise bei externen Meldestellen, wie bspw. Dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in Österreich oder dem Bundesamt für Justiz in Deutschland, abzugeben.

Wie läuft eine Meldung ab?

Die Abgabe des Hinweises erfolgt über das angeführte Meldeformular. Eingehende Hinweise werden von der in unserem Unternehmen eingerichteten internen Meldestelle erfasst und bearbeitet. Die interne Meldestelle besteht aus speziell geschulten Personen, die weisungsfrei tätig sind und bei der Bearbeitung von Hinweisen unvoreingenommen und unparteilich vorzugehen haben.

Die interne Meldestelle ist für Mitarbeitende über das Hinweisgeber- Meldesystem der Firma LegalTegrity erreichbar.

Wie gesetzlich vorgesehen, unterliegt unsere interne Meldestelle strengen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf gemeldete Sachverhalte. Auf die von Ihnen gemeldeten Daten können ausschließlich Mitarbeitende der internen Meldestelle zugreifen.

Sollten Sie Ihre Meldung ergänzen oder berichtigen wollen, können Sie dies jederzeit über das Hinweisgeber-Meldesystem der Firma LegalTregrity machen.

Wie bekomme ich eine Rückmeldung?

Das oberste Ziel des Meldesystems ist der Schutz der Hinweisgebenden.

Die interne Meldestelle wird den Eingang Ihrer Meldung bzw. Ihrer Ergänzung oder Berichtigung dazu schriftlich binnen sieben Tagen bestätigen und Sie möglicherweise um weitere Auskünfte ersuchen.

Spätestens drei Monate nach Entgegennahme Ihres Hinweises wird die interne Meldestelle bekanntgeben, welche Folgemaßnahmen die interne Meldestelle ergriffen hat oder beabsichtigt zu ergreifen oder aus welchen Gründen Ihr Hinweis nicht weiterverfolgt wird.

In der HERMES Group setzen wir auf Vielfalt und Gleichberechtigung. Für ein einfaches Verständnis nutzen wir die männliche Sprachform, mit der wir uns jedoch ausdrücklich an alle Geschlechter richten.